Rechtsprechung
BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 91.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstliche Beurteilung eines Richters
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1982 - 12 A 1882/79
- BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 91.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 86.82
Anfechtung der Erprobungsbeurteilung eines Richters - Unterscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 91.82
Zur Begründung wird verwiesen auf die Ausführungen im - zwischen den gleichen Beteiligten ergangenen - Beschluß vom gleichen Tag - BVerwG 2 B 86.82 - unter I. 2).Die unter I. 2) geltend gemachten Revisionszulassungsgründe sind aus den unter I. 3) und II. 2) des Beschlusses - BVerwG 2 B 86.82 - dargelegten Gründen nicht gegeben.
Der unter I. 4) geltend gemachte Revisionszulassungsgrund ist aus den unter I. 5) des Beschlusses - BVerwG 2 B 86.82 - dargelegten Gründen nicht gegeben.
- BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79
Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 91.82
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwGE 62, 135 [138] mit weiteren Nachweisen).Da die dienstliche Beurteilung von Beamten und Richtern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein dem Dienstherrn bzw. dem für ihn handelnden jeweiligen Dienstvorgesetzten vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis ist und ihm im Rahmen des persönlichkeitsbedingten Werturteils eine Beurteilungsermächtigung zusteht (vgl. BVerwGE 62, 135 [138]), ist nicht auszuschließen, daß bei der erneuten Beurteilung und bei Vermeidung des Fehlers, wegen dessen die erste Beurteilung rechtswidrig war, eine im Ergebnis gleichlautende Leistungs- und Eignungsbewertung ausgesprochen werden kann.
- BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80
Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg
Auszug aus BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 91.82
Allerdings hat das Berufungsgericht entgegen der vom beschließenden Senat im Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - (BVerwGE 67, 222 ff.) rechtsgrundsätzlich festgelegten Abgrenzung der gerichtlichen Prüfung bei Klagen aus dem Richterverhältnis durch Richterdienstgerichte und Verwaltungsgerichte sich auch für zuständig gehalten, über das Klagebegehren unter dem Gesichtspunkt einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit zu entscheiden, und hat deshalb der Klage hinsichtlich des im dritten Absatz des Urteilstenors genannten Satzteiles stattgegeben. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 91.82
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).